Handreichung

Tragen von Erkennungszeichen!
  1. Das Tragen von Erkennungszeichen im Club „Das Laby“, welches die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppierung ausdrückt, kann und wird in bestimmten Fällen durch das Hausrecht untersagt werden. Zur Durchsetzung des Hausrechtes ist das Sicherheitspersonal befugt und beauftragt.
  2. Es ist nicht gestattet, dass mehr als drei Personen, welche Erkennungszeichen, die die Zugehörigkeit zu der gleichen Gruppe tragen, gemeinsam Einlass in den Club erhalten. Sobald die Grenze von maximal drei Personen erreicht ist, erhalten keine weiteren Träger dieses Erkennungszeichens Einlass.
  3. Zudem besteht eine Höchstgrenze von 9 Trägern unterschiedlicher Erkennungszeichen im Club pro Abend.
  4. Hintergrund ist, dass sich Gäste durch eine gehäufte Darbietung solcher Erkennungszeichen in unserem Club unwohl gefühlt und Veranstaltungen frühzeitig verlassen haben.

Wir bitten um Verständnis.